Skip to main content

Erst wenn alle sicherheits-, brandschutz- und funktionstechnischen Instandhaltungsvorgänge sorgfältig durchgeführt worden sind,  ist der Löscher wieder einwandfrei verwendbar. Besiegelt wird dieses dann mit einer Prüfplakette am Löscher selbst.  

Wichtig!
Ein Feuerlöscher, der eingesetzt oder ausgelöst wurde, und sollte es auch nur für ein paar Sekunden gewesen sein, ist anschließend sofort zu warten und wieder instandzusetzen. Ein Zeichen dafür, dass das Gerät benutzt wurde ist beispielsweise das Fehlen des Sicherungsstifts, der Plombe oder des Manometers (Druckmessgerät).  

Schon gewusst?
Wir führen ein Feuerlöscher Kataster, indem nicht nur alle 40 Feuerlöscher inkl. Standort und Typenbezeichnung aufgeführt sind, sondern auch der Zeitpunkt der nächsten Prüfung. Somit haben wir alles im Blick und die Sicherheit bleibt gewahrt.

Für Unternehmer besteht Feuerlöscher-Pflicht: Spätestens alle zwei Jahre ist sachkundige Prüfung vorgeschrieben. Jeder Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, ist dazu verpflichtet, seinen Betrieb mit Feuerlöschern auszustatten und diese regelmäßig – mindestens jedoch alle zwei Jahre – sachkundig prüfen zu lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Produktionsunternehmen oder einen reinen Bürobetrieb handelt. Dem Gesetzgeber geht es in erster Linie um den Personenschutz. Darüber hinaus sollte jedoch der Firmeninhaber im eigenen Interesse auch an einen angemessenen Schutz seiner Unternehmenswerte denken. In ihrer Entstehungsphase lassen sich Brände mit einem Feuerlöscher fast immer erfolgreich löschen – noch bevor die Feuerwehr am Unglücksort eintrifft.

Somit muss die brandschutz- und sicherheitstechnische Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Es ist davon auszugehen, dass ein Feuerlöscher nicht mehr zu 100 % einsatzfähig ist, wenn die Frist überschritten wurde. Auch der Versicherungsschutz kann dann unter Umständen entfallen.

Sachkundiger Prüfer
Die gesamte Instandhaltung aller bei uns eingesetzter Feuerlöscher, das heißt die Wartung/Prüfung, die Inspektion sowie Verbesserungen und Instandsetzung des Löschgerätes, übernimmt eine damit beauftragte sachkundige Person. Sachkundige sind in den meisten Fällen Mitarbeiter von Herstellerfirmen oder selbstständige Prüfdienste. Werden dieser Person Feuerlöscher zur Überprüfung anvertraut, übernimmt sie Gewähr für das Gerät in brandschutz- und sicherheitstechnischer Hinsicht.